Internationale Prüfungsordnung (IPO)
Eine einheitliche Prüfungsordnung, auch für überregionale, rasseübergreifende und internationale Wettkämpfe – und schon wieder ein neuer Name. Der frühere Ausdruck „Schutzhundsport“ führte bei vielen Unkundigen zu dem Missverständnis, durch eine entsprechende Ausbildung würde der Hund „scharf“ auf den Menschen gemacht. Dies ist durch die entsprechenden Verordnungen der Hundezucht- und Sportvereine ausdrücklich untersagt.
Nach Vielseitigkeits-Prüfung für Gebrauchshunde (VPG) heißt es nun IPO und umfasst aber immer noch die Ausbildung von Sporthunden in den Ausbildungsbereichen:
Abteilung A: Fährte |
Abteilung B: Unterordnung |
Abteilung C: Schutzdienst |
Durch das regelmäßige Training des Hundes in den genannten Disziplinen werden seine Vielseitigkeit, seine Anpassungsfähigkeit und seine Belastbarkeit gefördert, zugleich wird ihm die Möglichkeit zur kontrollierten Befriedigung von Trieben wie z.B. dem Beute- und dem Spieltrieb gegeben.
Die Prüfung kann in den Stufen 1 bis 3 abgelegt werden, wobei der Schwierigkeitsgrad der Übungen zunimmt.
Nicht jeder Hund und auch nicht jeder Hundeführer ist für diesen Sport geeignet. Neben den erforderlichen Anlagen, wie ausgeprägtem Beute- und Spieltrieb, sowie Wesensfestigkeit, muss der Hund körperlich absolut fit sein, und auch eine gewisse Körpergröße besitzen, damit er alle von ihm verlangten Übungen ausführen kann. Für den Hundeführer bedeutet die Ausbildung eines Hundes in VPG nicht nur viel kynologisches Wissen, sondern auch Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und konsequentes Handeln.
Abteilung A: Fährte Bei der Fährtenarbeit wird die hohe Leistungsfähigkeit der Hundenase ausgenutzt. Unter Ausnutzung seines Fress- und Beutetriebes wird dem Hund gelehrt, einer Menschenfährte im freien Gelände (Wiese, Acker) so zu folgen, wie sie gelegt (gegangen) wurde. Im Gegensatz zu Jagd- oder Rettungshunden, die mit hoher Nase stöbernd ihr Ziel suchen, soll der Hund hier mit der Nase dicht über dem Boden Schritt für Schritt der Fährte folgen und Richtungswechseln (hier 90°-Winkeln) exakt folgen. Zusätzlich muss er in der Fährte durch den Fährtenleger abgelegte („verlorene“) Gegenstände in der vorgeschriebenen Grösse von maximal 1 x 3 x 10cm erkennen und verweisen (z.B. durch selbstständiges Ablegen an dem Gegenstand).
Je nach Prüfungsstufe beträgt die Fährtenlänge zwischen 300 und 600 Schritten, die Liegezeit der Fährte zwischen Legen und Suchen von 20 Minuten bis zu 1 Stunde.
Weitaus schwieriger ist die Prüfung für Hunde, die eine reine Fährtenhundprüfung der Stufe 1 oder 2 ablegen sollen. Die Liegezeit beträgt hier 3 Stunden, die Länge ca. 1200 Schritt in Stufe 1 und 1800 Schritt in Stufe 2. Außerdem muss der Hund lernen, zwischen der Spur des Fährtenlegers und einer anderen Person zu unterscheiden, denn die Fährten werden nach dem Legen noch mal von einer zweiten Person überquert.
Für die Ausbildung zum Fährtenhund sind grundsätzlich Hunde aller Größe geeignet.
Abteilung B: Unterordnung In der Unterordnung soll der Hund zeigen, dass er bereit ist, die ihm durch seinen Führer beigebrachten Übungen freudig und exakt auszuführen.
Dies kann nur dadurch erreicht werden, dass in der Ausbildung zum Einen die natürlichen Veranlagungen des Hundes genutzt werden, zum Anderen dabei in Lernfasen unnötiger Zwang vermieden und bei der Absicherung des Erlernten auf ein Minimum reduziert wird.
Einige der vorgeschriebenen Übungen, z.B. das Bringen eines Gegenstandes (650g Bringholz) über eine 1m hohe Hürde setzen hier bereits eine Grenze bei der Ausbildung kleiner Hunde.
Abteilung C: Schutzdienst Im „Schutzdienst“ soll der Hund zeigen, dass er dazu in der Lage ist, seine Beute, den Schutzarm des Helfers auch unter Belastung fest zu fassen. Er muss aber auch in allen Situationen sowohl in Ruhephasen, als auch am Helfer Gehorsam zeigen, d.h. die Bindung zu seinem Führer muss so ausgeprägt sein, dass er unabhängig von seiner momentanen Triebsituation Anweisungen genau und willig folgt.
Durch eine sachgerechte Ausbildung, bei der der Helfer stets „Freund“ des Hundes bleibt und die Beute das ausschließliche Ziel der Handlungen des Hundes bleibt, wird ein „Scharfmachen“ vermieden.
So sind viele der Hunde, die im VPG-Sport gearbeitet werden zum Leidwesen mancher Halter schlechte Wachhunde, da das hierfür erforderliche Verhalten im Sport nicht angelernt wird, sondern der Veranlagung des Hundes obliegt.
Internationale Prüfungsordnung (IPO) Seit 2004 sind die VPG-Prüfungen im Wesentlichen identisch mit den Prüfungen der Hunde nach der „Internationalen Prüfungsordnung“, die von der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.) herausgegeben wird, und bei internationalen Wettkämpfen Anwendung findet.
Weitere Prüfungsmöglichkeiten für Hunde, die nicht im IPO Sport geführt werden, bieten sich als Vorstufe zur Fährtenhundprüfung die Fährtenprüfungen der Stufen 1 bis 3 an, die mit den entsprechenden Teilprüfungen der VPG identisch sind.
Alternativ dazu gibt es seit 2004 auch die Stöberprüfungen der Stufen 1 bis 3, bei denen die Hunde innerhalb einer festgelegten Zeit eine bestimmte Anzahl von Gegenständen freisuchend erstöbern müssen.
Fährten- und Stöberprüfungen zählen allerdings nicht als Leistungsprüfungen, sondern dienen lediglich der Feststellung des Ausbildungsstandes.